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  • AutorenbildAndreas Nauerz

Ärztliche Falschabrechnungen und ihre Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung


Vorerkrankungen stellen das häufigste Hindernis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Diese sind regelmäßig im Rahmen der Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Abschuss einer Berufsunfähigkeitsversicherung offenzulegen.


Bei "einfachen" Fällen, d.h. Fällen mit kaum nennenswerten Vorerkrankungen, gelingt es dem Interessenten die Fragen meist aus dem Gedächtnis heraus zu beantworten. Ist die Vorgeschichte komplexer sind Rückfragen bei den Krankenkassen (Auskunftsrecht gem. § 305 Abs. 1 SGB V) sowie den behandelnden Ärzten (Auskunftsrecht gem. § 630g BGB) anzuraten, um das Risiko etwas zu vergessen oder gar falsch anzugeben weitestgehend auszuräumen, da ansonsten im schlimmsten Fall eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung droht.


Doch leider kommt es gerade im Zuge vorgenannter Nachforschungen nicht selten zu bösen Überraschungen. So finden sich auf einmal Erkrankungen in den Akten, von denen man bis dato nichts wusste. Manchmal handelt es sich dabei um wirklich vorhandene "kleinere" Nebendiagnosen, die nie besprochen (oder vergessen) wurden, manchmal aber auch um schlichtweg nicht vorhandene Problematiken. In letzterem Fall stellt sich dann die Frage, ob es sich um eine unbeabsichtigte Fehlabrechnung oder eine "bewusste" Fehlabrechnung, z.B. aus "finanziellen Gründen", handelt. In jedem Fall sollten solchen Fehlabrechnungen nachgegangen und letztlich korrigiert werden. Helfen können auch den Sachverhalt aufklärende Klarstellungen-/Stellungnahmen des Behandlers. Hat man beim initialen Behandler, aus welchen Gründen auch immer, keinen Erfolg, kann man auch versuchen mit einem korrigierenden "Gegenattest" eines anderen (Fach)arztes oder einer sog. Eigendarstellung zu arbeiten.


Wer nun meint, dass solche Fehlabrechnungen doch wohl eher selten vorkommen dürften, irrt übriges gewaltig. Empfehlenswert in diesem Zusammenhang auch der Beitrag des Magazins Plusminus: Wenn Ärzte den BU-Schutz kosten


Leider haben auch wir die letzten Jahre immer wieder sehr unschöne Erlebnisse im Zusammenhang mit Falschabrechnungen machen dürfen. Unser bisheriges Highlight war eine Gynäkologin aus dem Großraum Stuttgart, die einer Patientin, ohne jeglichen Hinweis oder Rücksprache hierzu, mit jedem Besuch eine Depression attestiert hat. Auf Rückfrage wurde dies mit dem erhöhten "Fragebedarf" der Patientin im Rahmen der gynäkologischen Untersuchungen begründet. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzungen legte die Ärztin dann noch offen, dass sie solche Erkrankungen eigentlich bei jeder Patientin abrechne, da sie schließlich auch wirtschaften müsse. Die Ärztin haben wir in der Folge bei den entsprechenden Behörden gemeldet. Unglaublich, aber wahr.


Fragen? Wir beraten Sie gerne.

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