
Neben der Notwendigkeit eines Inflationsausgleiches, z.B. über eine Beitrags- und Leistungsdynamik, können insbesondere sich verändernde Lebensumstände die nachträgliche Anpassung der Versicherungssumme, d.h. der monatlich versicherten Rente, einer Berufsunfähigkeitsversicherung, notwendig werden lassen.
Solche Anpassungen können über Nachversicherungsoptionen realisiert werden. Prinzipiell unterscheidet man zwischen sog. ereignisgebundenen und ereignislosen Nachversicherungsoptionen. Ereignisgebundene Nachversicherungsoptionen bedingen, im Gegensatz zu ereignislosen, ein konkretes Ereignis, um sein Recht auf Erhöhung der vereinbarten Rente geltend machen zu können. Zu diesen Ereignissen zählen beispielsweise:
Geburt oder Adoption oder Adoption eines minderjährigen Kindes
Heirat
Ehescheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Tod des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners
Pflegefall des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners
Erreichen der Volljährigkeit
Erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines staatlich anerkannten Studiums
Erfolgreicher Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums oder einer Berufsausbildung
Erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums oder einer Berufsausbildung
Erstmaliger Wechsel von einer nicht selbständigen Tätigkeit in eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit
Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens aus nicht selbständiger beruflicher Tätigkeit
Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung
Wegfall oder Kürzung einer berufsständischen Altersversorgung
Wegfall oder Kürzung einer betrieblichen Altersversorgung
Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Aufnahme eines Darlehens
Erfolgreiche Absolvierung einer Meisterprüfung
Welche der vorgenannten Ereignisse als Begründung für eine Erhöhung der vereinbarten Rente anerkennt wird variiert von Anbieter zu Anbieter. Ebenso unterscheiden sich die Regelungen in welchem Mindest- und Maximalumfang man die Rente erhöhen kann. Bei manchen Anbietern erlischt das Recht auf Erhöhung mit Erreichen eines bestimmten Alters oder einer bestimmten maximalen Versicherungssumme. Auch unterscheiden sich die Fristen binnen deren die Ereignisse angezeigt werden müssen, um seinen Anspruch geltend machen zu können.
Bei den ereignislosen Nachversicherungsoptionen, die insbesondere für junge Leute, die oftmals günstig einsteigen wollen bzw. bei denen sich die Lebensumstände meist noch massiv ändern, wichtig sind, unterscheidet sich insbesondere die Dauer nach initialem Abschluss der Versicherung während der man die vereinbarte Rente nochmal erhöhen kann. Auch hier ist die maximale Erhöhung meist gedeckelt.
Generell erachten wir Nachversicherungsoptionen als einen wichtigen Baustein jeder Berufsunfähigkeitsversicherung und eines der wichtigsten Vehikel eine dauerhaft bedarfsgerechte Absicherung zu ermöglichen. Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Möglichkeiten die verschiedenen Anbieter bereithalten.
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