top of page
Suche
  • AutorenbildAndreas Nauerz

Antrag, Probeantrag, Risikovoranfrage - was denn nun?


Insbesondere im Bereich der Personen- (z.B. Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen) und Krankenversicherungen ist der erfolgreiche Versicherungsabschluss an die Beantwortung von Risikofragen, welche im Antrag zur Ermittlung sog. "gefahrerheblicher Umstände" zu beantworten sind, gebunden. Im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung sind dies bspw. Vorerkrankungen oder Risikohobbys.


Auf Basis der Beantwortung der Risikofragen entscheiden die Versicherungsgesellschaften ob und zu welchen Bedingungen sie Versicherungsschutz gewähren können. Im optimalen Fall kann dieser zu "Normalbedingungen" angeboten werden. Nicht selten kommt es aber, infolge von besagten Vorerkrankungen oder der Ausübung von Risikohobbys, zu sog. Erschwernissen in Form von Prämienzuschlägen oder Ausschlüssen. Letzteres bedeutet, im Kontext der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass nicht geleistet werden würde, sollte sich die Berufsunfähigkeit aufgrund einer bestimmten, dann ausgeschlossenen Problematik, bspw. psychische Probleme, ergeben. Schlimmstenfalls kann der Versicherungsschutz auch gänzlich abgelehnt werden. Unseres Erachtens sind moderate Prämienzuschlägen Ausschlussklauseln zu bevorzugen, da somit noch immer vollumfänglicher Versicherungsschutz gegeben ist. Aber auch Ausschlussklauseln stellen nicht immer "das Ende der Welt" dar, da immerhin noch für alle anderen Ursachen (d.h. eine Vielzahl anderer Erkrankungen oder einer Verunfallung) einer Berufsunfähigkeit geleistet werden würde.


Ist es offensichtlich oder zumindest wahrscheinlich, dass ein Abschluss zu Normalbedingungen nicht möglich sein wird oder könnte, macht es, aus gleich mehreren Gründen, keinen Sinn in das Antragsverfahren bei einer Versicherungsgesellschaft einzusteigen:


Fakt ist, dass verschiedene Versicherungsgesellschaften "gefahrerhebliche Umstände" (sehr) unterschiedlich bewerten. So kommt es nicht selten vor, dass ein Kunde, der aufgrund einer Vorerkrankung oder eines Risikohobbys, bei einer Gesellschaft abgelehnt wurde, bei einem anderen zu Normalbedingungen versichert werden kann. Ergo sollten die Konditionen nicht nur bei einer sondern gleich mehreren Gesellschaften abgefragt werden, um ermitteln zu können wer die besten Bedingungen bieten würde.


Zudem geht mit einer Antragstellung meist auch die Einwilligung zu einer Datenschutzerklärung einher. Dies ermächtigt die Versicherungsgesellschaften, Daten über einen Kunden, wie bspw. eine Ablehnung, in der sog. HIS-Wagnisdatei der Versicherer zu vermerken. In dieser zentralen Datei sammeln viele Versicherungsunternehmen Informationen über ihre Kunden und tauschen sie aus. So kann zum Beispiel eine Vorerkrankung, die beim Abschluss einer Versicherung V1 bei Gesellschaft G1 angegeben wurde, später den Abschluss einer Versicherung V2 bei Gesellschaft G2 verhindern.


Zu guter Letzt ist es so, dass viele Antragsformulare Fragen beinhalten wie "Wurden jemals Anträge auf Lebensversicherungen mit Erschwerungen (z.B. Prämienzuschlägen oder Ausschlüssen) angenommen, zurückgestellt oder abgelehnt?". Die Notwendigkeit der Bejahung dieser Frage ist gewiss auch nicht gerade positiv zu werten.


Um gleich mehrere Versicherungsgesellschaften (parallel) und i.d.R. ohne Datenschutzeinwilligung, die zu einem Eintrag in die HIS-Datei ermächtigen würde, anzufragen, empfehlen wir die Durchführung einer anonymen Risikovoranfrage. Hierfür benutzten wir einen standardisierten Voranfragebogen, der von gleich mehreren Versicherungsgesellschaften akzeptiert wird. Dies reduziert den Aufwand für die Voranfrage enorm, da nicht für jede Gesellschaft deren hauseigene Formulare benutzt werden müssen.


Leider verweigern es inzwischen einige Versicherer anonyme Voranfragen zu bearbeiten. Doch auch für diesen Fall gibt es eine Lösung: Die Pseudonymisierung. Dabei reichen wie die Voranfrage mit "verfälschten" persönlichen Daten, die keine Rückschlüsse auf die reale Person zulassen, ein.


Eine Alternative zu vorgenanntem Vorgehen sind sog. Probeanträge. Hierbei werden allerdings i.d.R. die original Anträge der Versicherungsgesellschaften genutzt, was kein paralleles Anfragen (mit der ein und selben Unterlage) bei gleich mehreren Gesellschaften erlaubt. Auch akzeptieren die Gesellschaften keine anonymen Probeanträge. Zudem ist darauf zu achten, dass solche Probeanträge nicht unterschrieben eingereicht werden, da sonst vorgenannte Datenschutzeinwilligung, mit dem Risiko eines Eintrags in die HIS-Wagnisdatei, gegeben werden würde. Aufgrund dieser Nachteile bevorzugen wir klar Risikovoranfrage.


Weder Risikovoranfragen noch Probeanträge verpflichten die Versicherungsgesellschaft rechtsverbindlich zum Einhalten ihres Votum im späteren Antragsverfahren.


Eine weitere Alternative ist das sog. "invitatio ad offerendum" (welche aber nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten wird), d.h. die Einladung zur Abgabe eines Angebots. Auch hierbei werden die original Anträge der Gesellschaften genutzt, was kein paralleles Anfragen (mit der ein und selben Unterlage) bei gleich mehreren Gesellschaften erlaubt. Auch kann eine solche Anfrage keinesfalls anonym gestellt werden und ist zu unterschreiben, womit eine Datenschutzeinwilligung, mit dem Risiko eines Eintrags in die HIS-Wagnisdatei, gegeben wird. Ein Vorteil liegt darin, dass es sich bei dieser Anfrage nicht um einen Antrag handelt, der einer anderen Gesellschaft später eventuell anzuzeigen wäre. Zudem ist die Gesellschaft an ihr, nach einer solchen Anfrage abgegebenes Angebot, rechtlich gebunden. Nimmt der Kunde das Angebot an, ist der Vertrag zustande gekommmen. Umgekehrt muss der Kunde besagtes Angebot aber nicht annehmen.


Egal welche Variante benutzt wird, wichtig ist immer die vollständige und ehrliche Beantwortung der Risikovoranfragen zur Vermeidung einer etwaigen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (spätestens im Antragsverfahren).


Gerne beraten wir Sie zu dem für Ihren Fall optimalen Vorgehen und führen dieses gerne gemeinsam mit Ihnen durch.



12 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page