Zum 1. Januar 2022 wird der Garantiezins von derzeit 0,9% auf dann 0,25% gesenkt. Der auch als Höchstrechnungszins bekannte Wert ist vor allem für die Lebensversicherung, aber eben auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung, relevant.
Grund für die Auswirkung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass die Gesellschaften für den Leistungsfall, d.h. die Berufsunfähigkeit, Kapital aufbauen. Dieses wird mit besagtem Garantiezins verzinst. Fallen die Zinsgewinne niedriger aus, müssen Versicherte mehr einzahlen, damit der Kapitalstock die gleiche Höhe wie vor der Zinsabsenkung hat.
Eine Umfrage des Versicherungsjournals zeigt, dass die Gesellschaften zum Teil von einer etwa 10%-igen Beitragsanpassung ausgehen.
Die Anpassungen dürften v.a. junge Menschen zu spüren bekommen, da diese besonders stark von den Zinsen über die lange Laufzeit profitieren.
Vor diesen Hintergründen kann sich ein Abschluss noch 2021 durchaus lohnen - auch weil man ab dem 01.01. jeden Jahres zudem als 1 Jahr älter gilt und auch das sog. Versicherungseintrittsalter den Preis mitbestimmt.
Trotz allem sollte man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin absolute Sorgfallt walten lassen - ein rascher aber nicht wasserdichter Abschluss, der schlimmstenfalls zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung führt, sollte keinesfalls riskiert werden.
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