top of page
Suche
AutorenbildAndreas Nauerz

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Aktualisiert: 26. Sept. 2021

Beamte werden formell gesehen nicht berufs- sondern dienstunfähig. Für dienstunfähig wird ein Beamter immer dann erklärt, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder seines körperlichen Zustandes dem Staatsdienst dauerhaft nicht mehr nachkommen kann. Auch kann ein Beamter bereits dann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte. Zusätzlich darf innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht bestehen, dass er wieder voll dienstfähig wird.


I.d.R. entscheidet der Dienstherr über die etwaige Dienstunfähigkeit. Beamte, die wegen einer solchen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten zwar ein sog. Ruhegehalt - allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit. Daher ist auch für Beamte eine adäquate Vorsorge wichtig.


Der wesentlich zu beachtende Punkt ist, dass ein Beamter, der von seinem Dienstherr als dienstunfähig erklärt wurde, nicht zwingend auch berufsunfähig im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung sein muss. Berufsunfähigkeitsversicherungen verlangen i.d.R. dass, man seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann – eine Grenze die es für die Dienstunfähigkeit so nicht gibt. Beamte können theoretisch auch bei 75 Prozent Leistungsfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden, sofern nicht absehbar ist, dass ihre Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. Daher ist der Einschluss einer sog. Dienstunfähigkeitsklausel, die bei weitem nicht alle Versicherer anbieten, wichtig - und wie immer liegen die Unterschiede im Detail. So unterscheidet man i.d.R. zwischen einer sog. echten, unechten, vollständigem oder unvollständigem DU-Klausel.


Den vollen Versicherungsschutz erhalten Beamte nur mit der echten DU-Klausel. Hier folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und verzichtet auf die eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungsschutz bereits, wenn Sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die Kriterien für Berufsunfähigkeit müssen nicht erfüllt sein.


Eine vollständige DU-Klausel leistet bei der Entlassung von Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis sowie bei Beamten auf Lebenszeit bei der Versetzung in den Ruhestand. Somit erhalten Beamte im Falle der Dienstunfähigkeit stets eine Leistung.

Die unvollständige DU-Klausel bezieht sich im Gegensatz zur vollständigen nur auf Beamte auf Lebenszeit. Beamte auf Probe oder auf Widerruf sind nicht berücksichtigt.


Die schwächste Form der Absicherung bietet die unechte DU-Klausel. Bei dieser DU-Klausel leistet der Versicherer nur, wenn auch Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung (d.h. i.d.R. dass eine Leistungseinbuße i.H.v. mind. 50% vorliegen muss etc. pp.) vorliegt. Die reine Dienstunfähigkeitserklärung des Dienstherr reicht hier nicht mehr aus und bei der Beurteilung ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht kann der Berufsunfähigkeitsversicherer durchaus zu einem abweichenden Urteil kommen.


Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass Beamte nach den BU-Bedingungen berufsunfähig sind, der Dienstherr sie aber trotzdem nicht für dienstunfähig erklärt und die Betroffenen stattdessen auf einen anderen Posten versetzt. In solchen Fällen ist eine sog. Günstigerprüfung mit einer Formulierung in den Bedingungen, wie beispielsweise „Bei Beamten liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn …“ vorteilhaft. Dieses „auch“ bedeutet, dass auch eine 50%ige Berufsunfähigkeit zum Erhalt der Leistung ausreichen würde.


Ist ein Beamter nur noch begrenzt dienstfähig, so kann von einer Versetzung in den Ruhestand abgesehen werden. Die Arbeitszeit und somit auch die Besoldung werden dann entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabgesetzt. Dies kann insbesondere bei jungen Beamten zu einer Versorgungslücke führen, welche mit der Absicherung der Teil-Dienstunfähigkeit geschlossen werden kann. Die zum Teil kostenpflichtige Teil-Dienstunfähigkeitsklausel erbringt bei einer begrenzten Dienstunfähigkeit eine anteilige Versicherungsleistung.


Einige Versicherer bieten zusätzlich auch eine sogenannte spezielle DU-Klausel an. Diese Klausel richtet sich insbesondere an solche Beamtengruppen, die zur Dienstausübung sehr spezielle Anforderungen erfüllen müssen, wie bspw. Polizeivollzugs- oder Feuerwehrbeamte. Sind Beamte und Beamtinnen nicht mehr in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen, liegt eine spezielle Dienstunfähigkeit vor.


Eine Übersicht über Versicherer mit echter DU-Klausel (darüber hinaus gibt es weitere Versicherer mit bspw. unechten DU-Klauseln), erstellt vom Analysehaus Franke & Bornberg, sehen Sie hier:


32 Ansichten0 Kommentare

Comentários


bottom of page