Eine vorausgegangene oder vorliegende Coronaerkrankung kann sich leider auch negativ auf einen etwaigen Versicherungsabschluss auswirken. Dies zeigt sich insb. im Bereich der biometrischen Absicherungen (bspw. der Berufsunfähigkeitsversicherung), aber auch im Bereich der Krankenversicherungen.
Derzeit reagieren die Versicherer sehr unterschiedlich. Als Risiko erachtet man insb. mögliche Folge- und Langzeiterkrankungen und aufgrund der diesbezüglich noch immer vorherrschenden Unklarheiten sind die Gesellschaften vorsichtig.
In jedem Fall möchte man über eine etwaige Coronaerkrankung informiert werden; unterschieden wird v.a. danach ob die Erkrankung noch (akut) vorliegt oder bereits ausgestanden ist. Optimalerweise sollten auch keine Folgeerscheinungen mehr vorliegen. Ansonsten ist es natürlich umso besser je länger die Erkrankung zurückliegt.
Entsprechend der vorgenannten Faktoren kann ein Antrag angenommen oder ggf. für wenige Monate zurückgestellt werden. Bei vorliegen von Folgeerscheinungen sind natürlich auch Erschwernisse denkbar.
Derzeit nehmen viele Versicherer Anträge dann an, wenn die Coronaerkrankung seit mind. 1 Monat folgenlos ausgeheilt ist.
Darüber welcher Versicherer welche Annahmebedingungen zugrunde legt informieren und beraten wir gerne.
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