Die Kriterien für die Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind mannigfaltig. So gibt es auch nicht "die generell beste" BU, sondern vielmehr die, für eine bestimmte Person mit ihren spezifischen Bedürfnissen und Risiken, passgenauste BU.
Bspw. ist eine BU welche nicht das Risiko des berufsbedingten Umgangs mit Strahlung (z.B. Röntgenstrahlen) abdeckt für Mitarbeiter (Ärzte, Arzthelferinnen, etc.) einer Radiologie wenig geeignet. Ähnlich ist eine BU welche nicht das Risiko einer Infektion (die bis zum Tätigkeitsverbot, insb. in Heilberufen, führen kann) abdeckt für die gleichen Berufsgruppen wenig geeignet. Für jemanden der sich "totsicher" niemals in die Selbständigkeit begeben wird spielt eine etwaige Umorganisationspflicht quasi keine Rolle usw. usf. Die sinnvollen Leistungsmerkmale müssen also immer individuell, in Absprache mit dem Kunden und dessen "status quo" sowie seinen künftigen Plänen, bestimmt und gewichtet werden. Grundlage dieser Leistungsmerkmale bilden immer die jeweiligen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften.
Was die Leistungsmerkmale angeht spielen insb. die nachfolgend genannten eine wichtige Rolle:
Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisungen sowie Verweisungen auf Zweitberufe
Beitrags- und Leistungsdynamik zwecks Inflationsausgleiches
Ereignislose und ereignisgebundene Nachversicherungsoptionen
Verzicht auf Umorganisationspflichten
Verzicht auf Rückkehrpflichten aus dem Ausland
Verzicht auf Meldepflichten (bspw. bei gesundheitlichen Verbesserungen oder der Aufnahme beruflicher Tätigkeiten)
Verzicht auf mehrfach befristete Anerkennungen
Verzicht auf altersbedingten Kräfteverfall
Verzicht auf passive Kriegsklauseln
Verzicht auf § 163 VVG
Leistung auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten
Leistung von Überbrückungsgeldern und/oder Sofortzahlungen (z.B. bei anerkannter Dread Disease Leistung)
Angemessene zeitliche Begrenzung der Gesundheitsfragen sowie Verzicht zur Offenlegung prädiktiver Gentests
Mitversicherung psychischer und demenzieller Erkrankungen
Anerkennung einer festgestellten unbefristeten Erwerbsminderungsrente
Anerkennung/Angebot einer Stellungnahme einer Verbraucherschutzorganisation oder eines Ärzteausschusses
Bezug zu Krankentagegeld Bedingungen
Fortführung der Anwartschaftsdynamik nach einem Leistungsfall
Erweiterung der Bedingungen durch Teilzeitklauseln
Erweiterung der Bedingungen durch Infektionsklauseln (z.B. für Ärzte)
Option von Staffelregelungen
Option auf Stundungen sowie Unterbrechungen des Versicherungsschutzes
Hinzu kommen Merkmale die insb. für bestimmte Berufsgruppen relevant sind: Bspw. stellt sich für Beamte die Frage, ob auch bei Dienst- und ggf. sogar Teildienstunfähigkeit geleistet wird. Bei Schülern stellt sich die Frage ab welchem Alter überhaupt Versicherbarkeit gegeben ist und ob mit Eintritt in das Berufsleben eine Nachmeldepflicht bei Risikoerhöhungen greift. Bei Auszubildenden und Studenten stellt sich nicht nur die Frage, ob die Ausbildung oder das Studium beendbar ist, sondern auch ob der anvisierte Beruf wird ausgeübt werden können. Sowohl für Schüler als auch Studenten ist es im Rahmen der Nachversicherungsoptionen wichtig, dass hier auch auf eine erneute Prüfung des Berufs verzichtet wird.
Zusatzbausteine wie Optionen auf Leistung bei Arbeitsunfähigkeit und/oder Pflegebedürftigkeit sollen ebenfalls zumindest besprochen werden.
Neben den Leistungsmerkmalen geht es aber immer auch um die Frage wie ein bestimmter Versicherer einen konkreten Kunden konkret versichern würde (sog. Annahmeentscheidung). Hier spielen verschiedene risikoerhebliche Umstände eine große Rolle. Zu diesen zählt der Beruf selbst, aber auch Hobbys und v.a. Vorerkrankungen. Alle drei Facetten können von den Gesellschaften unterschiedlich bewertet werden. Zur Evaluierung der Optionen ist oftmals eine Risikovoranfrage anzuraten. Mittels dieser kann leicht ermittelt wie die verschiedenen Gesellschaften auf bestimmte Risikohobbys oder Vorerkrankungen reagieren. Wünschenswert ist in diesem Zusammenhang natürlich immer die sog. "Normalannahme", denkbar sind aber genauso gut Risikozuschläge, Ausschlussklauseln oder sogar Ablehnungen. Letztlich bringt es also wenig, wenn eine Versicherung top Leistungsmerkmale bietet, den konkreten Kunden aber gar nicht versichern möchte oder den Versicherungsumfang durch (ggf. sogar mehrere) Erschwernisse (wie Ausschlussklauseln) massiv einschränkt.
Sind die Versicherbarkeit (bei konkreten Gesellschaften) und Leistungsmerkmale bestimmt geht es zu guter letzt auch noch um den Preis. Auch dieser kann sich zwischen den Gesellschaften deutlich unterscheiden; alleine wie verschiedene Gesellschaften einen bestimmten Beruf x einstufen kann sehr unterschiedlich ausfallen und den Preis massiv beeinflussen. Unabhängig davon hängt der Preis aber natürlich auch von Eintrittsalter, gewünschter Versicherungssumme (d.h. der monatlichen BU Rente, die stets adäquat zu ermitteln ist) sowie dem Endalter ab.
Weitere Faktoren, die im Rahmen der Beratung, beachtet werden können (und sollten) sind bspw. Leistungs- und Prozessquoten. Die Leistungsquote gibt den Anteil der bewilligten BU Leistungsfälle im Verhältnis zu den beantragten an. Die Prozessquote den Anteil der BU Leistungsfälle - wiederum im Verhältnis zu den beantragten - bei denen prozessiert wurde.
Letztlich sollte man sich auch immer eine "erfahrenen Gesellschaft" (genauso wie einen erfahrenen Berater) die nicht erst seit gestern das "BU Feld" bespielt aussuchen; soll heißen: "BU Kompetenz" sollte, neben einer entsprechende Finanzstärke/Solvenz, auch beim Versicherer gegeben sein.
Summe summarum bleibt festzuhalten, dass die Auswahlkriterien vielfältig sind und eine umfassende Beratung daher unabdingbar.
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